Vertragsrecht - Allgemeines Zivilrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Neumann berät Sie gern bei allen Vertragsfragen hinsichtlich sämtlicher zivilrechtlicher Vertragsabschlüsse. Dabei sind die Regeln des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu beachten. Die Vertragsfreiheit ist nicht grenzenlos, da beim Abschluss von Rechtsgeschäften bestimmte Grundregeln und Vertragsbedingungen einzuhalten sind.

Die Rechtsanwaltskanzlei Neumann hilft Ihnen bei der Prüfung von Verträgen jeglicher Art und berät Sie beim Widerruf, der Anfechtung und der Auflösung von Verträgen. Heutzutage werden eine Vielzahl von Verträgen über das Internet abgeschlossen. Treten dort bei der Erfüllung von Vertragspflichten Probleme auf, ist es ratsam, sich schnell an einen Rechtsanwalt zu wenden.  Werden Verträge nicht eingehalten, bleibt meist nur die Kündigung, der Rücktritt oder die Wahrnehmung von Rechtsansprüchen beim Vorliegen von Sach- oder Rechtsmängeln. Dies führt in der Regel zu Schadensersatzforderungen, bei denen ich Sie gern außergerichtlich oder gerichtlich unterstütze und vertrete.

Die Rechtsanwaltskanzlei Neumann unterstützt Sie bei Auseinandersetzungen, die sich beim Abschluss von Verträgen ergeben. Dazu zählen insbesondere:

  • Prüfung von Kaufverträgen und allgemeinen Geschäftsbedingungen
  • Gewährleistungs- und Garantieansprüche bei mangelhafter Kaufsache
  • Verjährung von Ansprüchen
  • Widerruf von Haustür- und Internetverträgen
  • Miet- Pacht- und Leasingverträge
  • Darlehensverträge insbesondere beim Neu- und Gebrauchtwagenkauf
  • Aufhebungsverträge
  • Schenkungsverträge, Erb- und Eheverträge
  • Dienst- und Werkverträge, sowie Werklieferungsverträge
  • Übernahme von Inkassoaufträgen (Zwangsvollstreckung)
  • Fertigung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden
  • Reiseverträge (Reisemängel, Minderung, Kündigung)
  • Schadensersatzforderungen und Schmerzensgeld
  • Anforderung von Handels- und Vereinsregisterauszügen
  • Beratung bei Überschuldung und Privatinsolvenz

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