Arbeitsrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Neumann ist seit 2001 auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Dabei vertrete ich Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber gleichermaßen. Das Arbeitsrecht spielt im Zusammenleben der Menschen eine übergeordnete Rolle, da es sich hierbei meist um existenzielle Fragen handelt. Auf dem Gebiet des Arbeitsrechts erfolgt im Gegensatz zu den anderen Rechtsgebieten in der Regel eine Kostenteilung, so dass jede Partei in der ersten Instanz ihre Kosten selbst trägt. Daher berate ich Sie zügig und kompetent außergerichtlich und prüfe die wirtschaftlichen Folgen eines Arbeitsgerichtsverfahrens für Sie.

Im Rahmen des Kündigungsschutzgesetzes (KschG) ist auf Grund der kurzen drei Wochenfrist schnelles Handeln nach Zugang der schriftlichen Kündigung geboten. Innerhalb der drei Wochenfrist muss die Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden, damit gegen eine rechtswidrige Kündigung vorgegangen werden kann. Gern prüfe ich in diesem Zusammenhang die Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes, da dies an strenge Voraussetzungen geknüpft ist. Um Ihnen bei betriebsbedingten Kündigungen Ihren Abfindungsanspruch zu sichern, ist es wichtig, sich sofort nach Zugang der Kündigung an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Die Kündigung eines Arbeitnehmers stellt für ein mittelständisches Unternehmen genau wie für einen Einzelunternehmer, Gewerbetreibenden oder Freiberufler eine Herausforderung dar, da eine ordnungsgemäße Kündigung aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen an besondere Voraussetzungen gebunden ist. Die Nichteinhaltung von Kündigungsbedingungen kann schnell zu wirtschaftlichen Verlusten für den Arbeitgeber führen. Daher berate ich Sie gern bei allen Kündigungsfragen.

Die Rechtsanwaltskanzlei bietet alle Teilbereiche des Arbeitsrechts an.

Dazu zählen:

  • Erstellung und Prüfung von Arbeitsverträgen und Dienstverträgen
  • Fertigung von Abmahnungen
  • personen- und verhaltensbedingte Kündigungen, betriebsbedingte Kündigungen und Sozialauswahl
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abwicklungsvertrag
  • Kündigungsschutzklagen nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • Einforderung von Urlaubs- und Lohnansprüchen, wohlwollenden, qualifizierten Arbeitszeugnissen
  • außergerichtliche Beratung hinsichtlich von Arbeitszeiten, Mutterschutz, Ausbildungsverträgen, Probezeit und Praktikum
  • Prüfung der Anwendbarkeit des Kündigungschutzes und von Kündigungsfristen
  • Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall
  • ordentliche und außerordentliche Kündigung
  • Benachteiligung nach dem Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Prüfung von Änderungskündigungen
  • Einforderung von Insolvenzgeld

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