Strafrecht

Das Strafrecht gehört zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Rechtsanwaltskanzlei Neumann. Da man jederzeit, besonders im Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht, in den Verdacht einer Straftat geraten kann, übernehme ich gern die Strafverteidigung für Sie im gesamten Bundesgebiet. Seit Jahren arbeite ich als Pflicht- oder Wahlverteidiger und kann Ihnen daher mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Bei Beginn eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens nach einer Durchsuchung, Beschlagnahme, Verhängung von Untersuchungshaft oder der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis sollten Sie sich schnell an einen Strafverteidiger wenden. Im Verkehrsstrafrecht reicht schon ein Verkehrsunfall mit Personenschaden, um strafrechtliche Ermittlungen beginnen zu lassen. Auch bei Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr reicht schon ein Blutalkoholtest oder eine Blutentnahme, um bei einem erhöhten Promillewert Ermittlungen durch Polizei und Staatsanwaltschaft auszulösen.

Daher vertrete ich Sie auf allen Gebieten des Strafrechts. Dazu zählen:

Verkehrsstrafrecht - strafbare Handlungen im Straßenverkehr

  • Trunkenheitsfahrt - Alkohol und Drogen
  • Unfallflucht und alle verkehrs- und fahrerlaubnisrechtlichen Folgen
  • fahrlässige Körperverletzung durch Verkehrsunfall
  • Nötigung besonders auf Autobahnen
  • sämtliche Ordnungswidrigkeitenverfahren

Allgemeines Strafrecht

  • Delikte gegen Leib und Leben (Totschlag, Mord, einfache und gefährliche Körperverletzung)
  • Eigentums- und Vermögensdelikte (Diebstahl, Betrug, Erpressung, Raub, Hehlerei, Untreue etc.)
  • Urkundenfälschung, Geldfälschung, Fälschung von Ausweisen und Fahrscheinen
  • Sachbeschädigung und Brandstiftung
  • Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Landfriedensbruch
  • Aussagedelikte, Beleidigungsdelikte
  • Amtsdelikte (Bestechung, Körperverletzung im Amt etc.)

Weiterhin vertrete ich Sie auf dem Gebiet des Jugendstrafrechts (Alter 14-21 Jahre), dass den Erziehungsgedanken in den Vordergrund stellt. Darüber hinaus bin ich auf dem Gebiet des Betäubungsmittel- und Wirtschaftsstrafrechts tätig.

Im Strafprozess ist die Kenntnis der strafprozessualen Regeln unabdingbar. Ich berate Sie daher gern hinsichtlich Ihrer Rechte im Strafprozess. Als Strafverteidiger begleite ich Sie auch, wenn Sie als Zeuge im Strafprozess auftreten. Im Rahmen des Opferschutzes übernehme ich die Nebenklage und klage im Rahmen des Adhäsionsverfahrens Schmerzengeld u.ä. ein.

Auch im Privatklageverfahren stehe ich Ihnen gern zur Seite. Im Strafverfahren ergehen Urteile oder Strafbefehle. Gern lasse ich Urteile auf ihre Rechtmäßigkeit in der nächste Instanz prüfen. Sollte ein Strafbefehl gegen Sie ergehen, haben Sie 14 Tage Zeit, Einspruch einzulegen. Daher sollten Sie einen Strafverteidiger immer schnell aufsuchen.

Als Strafverteidiger begleite ich Sie während der Haft und stehe Ihnen im Strafvollstreckungsverfahren zur Seite. Bei Fragen hinsichtlich des Führungszeugnisses (Vorstrafen) oder der Eintragungen im Verkehrszentralregister (Tilgung und Löschung von Punkten) helfe ich Ihnen gern. Aus meiner Erfahrung weiß ich, welche Rolle die Auszüge aus Verkehrszentral- und Bundeszentralregister spielen.

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