Die Rechtsanwaltskanzlei Neumann ist auf die Rechtsgebiete Verkehrsrecht, allgemeines Zivilrecht, Strafrecht und Arbeitsrecht ausgerichtet. Das Verkehrsrecht bildet den Tätigkeitsschwerpunkt meiner Kanzlei. Dabei bearbeite ich sämtliche Fälle aus den Bereichen des Verkehrsunfallrechts, des Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrechts und des Fahrerlaubnisrechts.
Als Verkehrsanwalt in Berlin arbeite ich mit erfahrenen Sachverständigen zusammen, um eine umfassende Betreuung meiner Mandanten zu gewährleisten. Mit den Problemen von Berufskraftfahrern besonders vertraut, wurde mir aufgrund besonderer theoretischer Kenntnisse und nachgewiesener beruflicher Erfahrung von der Rechtsanwaltskammer Berlin die Befugnis erteilt, den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ zu führen. Dies ist mit regelmäßiger nachzuweisender Fortbildung verbunden. Als gebürtiger Berliner ließ ich mich mit meiner Kanzlei 2001 in Berlin nieder. Seitdem betreut meine Anwaltskanzlei Privatpersonen, sowie klein- und mittelständische Unternehmen. Rechtsanwalt Neumann ist vor allen deutschen Gerichten vertretungsberechtigt, außer vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Zivilsachen.
Zur Person:
Mitglied:
Anwaltskosten:
Sie finden unsere Kanzlei in
Berlin Prenzlauer Berg
Schliemannstraße 23
10437 Berlin-Prenzlauer Berg
030 43734259
RA@kanzlei-neumann-berlin.de