Die Rechtsanwaltskanzlei Neumann ist auf dem Gebiet des Sozialrechts tätig. Eng verknüpft damit ist das Medizinrecht, da die Begutachtung durch einen Arzt in der Regel Grundvoraussetzung dafür ist, staatliche Leistungen in Anspruch zu nehmen. Daher arbeitet die Rechtsanwaltskanzlei Neumann mit kompetenten Ärzten und Sachverständigen zusammen, da dadurch eine umfassende Rechtsbetreuung gewährleistet werden kann.
Das Sozialrecht hat in den letzten Jahren immens an Bedeutung gewonnen, da die Beantragung von Sozialleistungen auf Grund der zahlreichen Bestimmungen und Gesetze eine große Herausforderung für den einzelnen Bürger darstellt. Das Sozialrecht stellt eine komplexe Rechtsmaterie dar, die in den Sozialgesetzbüchern (SGB I-XII) und anderen Gesetzen geregelt ist. Daher berate ich Sie gern bei der Beantragung von Sozialleistungen, unterstütze Sie im Widerspruchsverfahren mit den Behörden und vertrete Sie bei der Klage vor den Sozialgerichten.
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